Klimagerechtigkeit

Entwicklungspolitik und Klimagerechtigkeit gehören zusammen

Obwohl die Menschen in den ärmeren Teilen der Erde
 am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, sind sie schon heute die Hauptleidtragenden für unseren verschwenderischen Umgang mit Energie und fossilen Brennstoffen. Diesen Menschen fehlen die nötigen Mittel, um sich an die veränderten Bedingungen wirksam anzupassen und ihre eigenen Wirtschaften auf eine nachhaltige Energieversorgung umzustellen.

Für die Industriestaaten ergibt sich zusätzlich zu den Reduktionsverpflichtungen die moralische Pflicht, für die Schäden, die sie durch ihre hohen Emissionen verursacht haben, die vom Klimawandel betroffenen Menschen in den Entwicklungsländern zu unterstützen und ihre Wehrlosigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels zu verringern.

Votum Klima fordert, dass die durch den Klimawandel herbeigeführte Situation zu einem Schwerpunkt der nationalen sowie der EU-Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik wird. Luxemburg muss, über seine Klimaschutzbemühungen zuhause hinaus dazu beitragen, den betroffenen Regionen in den Zielländern der nationalen Entwicklungspolitik schnellstmöglich umfangreiche finanzielle Hilfen zur Anpassung gegen den Klimawandel und für entstandene Verluste und Schäden sowie technisches Know-how für eine klimafreundliche Energieversorgung bereit zu stellen.

Votum Klima begrüßt, dass Luxemburg die Reduktions- und Anpassungsmaßnahmen zusätzlich zu den bestehenden Verpflichtungen der Offiziellen Entwicklungsunterstützung (Official Development Assistance, ODA) gewährt werden.

Der Schutz vor Katastrophen sowie Hilfeleistung in Notsituationen sind wichtige Inhalte der luxemburgischen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit.

Die Klimaerwärmung führt zu einem vermehrten Auftreten extremer Wetterereignisse und daher zwangsläufig zu einer Zunahme von Umweltkatastrophen und damit zu Verlusten und Schäden insbesondere für die Menschen, deren Einkommen direkt von der Umwelt abhängt, wie zum Beispiel Fischer, Nomaden, Kleinbauern und generell indigene Völker. Verstärkte Anstrengungen der Regierung unter Einbezug der relevanten Akteure (Nichtregierungsorganisationen, Forschungsinstitute usw.) sind daher erforderlich.

Die Industrieländer, darunter auch Luxemburg, müssen dafür sorgen, dass ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Handels-, Agrar-, Fischerei-, Umwelt-, oder Einwanderungspolitik) die Entwicklungsländer nicht negativ beeinflussen und den Zielen der Agenda 2030 nicht zuwiderlaufen.

Im Energiebereich bedeutet dies unter anderem die konsequente Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens, u.a. durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen im Energiebereich, den Vorrang für Energieeffizienz und den Einsatz regenerativer Energiequellen in den Projekten der Außenpolitik der Industrieländer.

Verbindliche ökologische und soziale Verhaltenskodizes für transnationale Unternehmen und Haftungsregeln für die Unternehmen in Luxemburg, die in ihrer globalen Wertschöpfungskette durch die Nutzung natürlicher Ressourcen Umweltschäden herbeiführen und Menschenrechte verletzen, müssen ausgearbeitet und in Gesetzesform gebracht werden.

Die Sicherung von Zugangsrechten (Land-, Wasser- und weitere Nutzungsrechte) und vor allem die verbesserte Beteiligung der lokalen und indigenen Gemeinschaften an der Nutzung biologischer Ressourcen und Schutzgebiete und die Stärkung ihrer Verfügungsrechte über die Nutzung von Lebensräumen sind notwendig. Sie sollten auch gegenüber den Zielländern der luxemburgischen Entwicklungshilfe eingefordert werden.

Votum Klima begrüßt in diesem Zusammenhang, dass Luxemburg die ILO-Konvention 169 zum Schutz der Rechte indigener Völker ratifiziert hat.

Unser Land muss sich dafür einsetzen, dass Umwelt- und Klimaschutz, Ressourcenschonung und Armutsbekämpfung den Interessen des uneingeschränkten, freien Handels übergeordnet werden. Diese Ziele sind in Bezug auf Klimagerechtigkeit unerlässlich.

Presse – Klimagerechtigkeit